
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von den Industrie- und Handelskammern nach erfolgreichem Abschluss einer umfassenden Prüfung benannt und danach öffentlich bestellt.
Sie sind verpflichtet, Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Anwälte und Gerichte zu erstellen, müssen dabei unparteiisch und unabhängig agieren und unterliegen der Schweigepflicht. Als Experten werden sie typischerweise für ein Fachgebiet bestellt, auf dem sie besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen können.
Für den Bereich Nicht-aktive Medizinprodukte ergeben sich besondere Anforderungen, da einerseits medizinische und andererseits technische Fragestellungen zu bearbeiten sind. Dabei versteht man unter Nicht-aktiven Medizinprodukten solche, die keine Energiequelle (z. B. Batterie, Netzanschluss etc.) benötigen.
Typische Vertreter solcher Produkte sind chirurgische Implantate, Sonden, Prothesen, künstliche Gelenke, chirurgische Instrumente, aber auch Verbandmittel und Materialien zur Fixierung und Ruhigstellung von Extremitäten (z. B. Orthesen, Gipsbinden u. a.) oder medizinische Einwegprodukte (z. B. Mundschutzmasken). Die Anwendung beinhaltet auch die mit dem Produkt verbundene, meist ärztliche Tätigkeit – also beispielsweise operative Verfahren etc. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil bei Versagen eines Medizinprodukts nicht immer von vorneherein klar ist, ob dieses durch das Produkt selbst (z. B. infolge eines Material-, Konstruktions-, Fertigungsfehlers etc.) oder durch die Anwendung (im Rahmen eines operativen Verfahrens) bedingt ist. Genau diese Fragen können aber von einer doppelt-qualifizierten Person am ehesten kompetent beurteilt werden.
Ich freue mich über jegliche Anfrage entsprechender Stellen – sei es per Email oder Telefon – und stehe üblicherweise für das erste Beratungsgespräch zur Verfügung, ohne dass daraus Kosten resultieren.